Die Zertifizierungsordnung der Stiftung Erzählen


Voraussetzungen für die Zertifizierung zur Goldmund-Erzählerin, zum Goldmund-Erzähler

Die Bezeichnung "Goldmund-Erzählerin" bzw. "Goldmund-Erzähler" wird von der Goldmund-Erzählakademie an Erzählstudentinnen und -studenten verliehen, soweit folgende Voraussetzungen gegeben sind:

Diese Voraussetzungen wurden in Zusammenarbeit vom Goldmund-Vorstand und Vertretern des Wissenschaftskuratoriums der Stiftung Erzählen erarbeitet. Ihre Einhaltung wird vom Goldmund-Vorstand wie auch von Vertretern der Stiftung überwacht.

Grundsätzlich kann nur zertifiziert werden, wer den Ausbildungsgang  vollständig besucht hat. Dazu gehört auch die vollständige Teilnahme an den, im Curiculum des Lehrgangs verankerten Praxisprojekten auf Kleinkunstbühnen, sowie die Teilnahme an Kolloquien. Die Zulassung zur Ausbildung beinhaltet ein Bewerbungsverfahren: dazu gehört eine formlose schriftliche Bewerbung und den Durchlauf eines Bewerbungsgespräches. Ziel des Gesprächs ist es die Ausgangs- und Motivsituation des Bewerbers zu verstehen. Zudem ist zu klären welche Berufsauffassung der Bewerber hat und ob sich diese mit der humanistischen Berufsauffassung des Erzählers deckt.

Die Lerninhalte des Ausbildungsganges orientieren sich am aktuellen Stand der Forschung und werden mit Methoden, die dem Erwachsenenlernen entsprechen, vermittelt.

Weiter Auskünfte erhalten Sie direkt bei der Leitung der Goldmund-Erzählakademie.